Schutzgesetze (Data Governance-Problem)
Durch Schutzgesetze können Interessenkonflikte entstehen, wenn sich diese auf die Verwendbarkeit von Daten auswirken.
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Probleme treten zum Beispiel auf, wenn die Erhebung und Wiederverwendung von Daten mit Verweis auf den Datenschutz verweigert, gar nicht erst angefragt oder die Funktionsweise von Algorithmen mit Verweis auf Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden. Insbesondere durch Schutzgesetze zu personenbezogenen Daten oder Geschäftsgeheimnissen entsteht häufig Verunsicherung im Umgang mit Daten, u.a. aus der Sorge vor Compliance Risiken (vgl. Frank et al. 2022). Betroffene einer Datenerhebung oder -verarbeitung fallen unter verschiedene Schutzgruppen, aus denen sich jeweils unterschiedliche normative Anforderungen ableiten. Diese Anforderungen müssen bereits beim technischen und organisatorischen Design der Datenverarbeitung berücksichtigt werden. Für Maßnahmen einer kommunalen Verwaltung bedeutet dies, dass auch die Schutzgesetze, welche erst bei Fertigstellung oder Evaluation eines Projektes greifen, schon in der anfänglichen Konzeptionsphase mitgedacht werden müssen. Gleichzeitig besteht häufig eine Diskrepanz zwischen dem subjektiv wahrgenommenen Schutzbedürfnis der Betroffenen und der rechtlichen Schutzwirkung. Aus diesen Gründen bedarf es einer frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Akteure in den Prozess der Datenerhebung und -verarbeitung.