Stand der Technik (rechtlich)
Der Stand der Technik bezeichnet den aktuellen Entwicklungsstand von Technologien, Verfahren oder Produkten, der sich durch wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen als bewährt erwiesen hat. Er stellt eine objektive Größe dar, um die Qualität und Sicherheit technischer Lösungen zu bewerten, insbesondere im Kontext von rechtlichen Vorgaben.
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Der Stand der Technik beschreibt den aktuellen Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Geräte oder Methoden, der unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und praktischer Möglichkeiten als technisch realisierbar und etabliert gilt. Er orientiert sich nicht an theoretischen Idealvorstellungen, sondern an dem, was sich in der Praxis bewährt hat und allgemein anerkannt ist.
Im rechtlichen und technischen Kontext dient der Stand der Technik als Referenzmaßstab, zum Beispiel für Sicherheitsanforderungen, Datenschutzmaßnahmen oder Qualitätsstandards. Er verändert sich kontinuierlich mit dem technologischen Fortschritt und wird häufig durch Normen, Fachliteratur, Marktverfügbarkeit oder anerkannte Fachmeinungen bestimmt. In der öffentlichen Verwaltung spielt der Stand der Technik insbesondere bei IT-Beschaffung, Digitalisierungsvorhaben und rechtlicher Bewertung von Systemen eine wichtige Rolle.