Anonymisierung Anonymisierung bezeichnet den Prozess, bei dem personenbezogene Daten so verändert werden, dass sie keiner bestimmten Person mehr zugeordnet werden können. → weiterlesen
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Anonymisierung kann eine Möglichkeit sein, Datenverarbeitungen zu ermöglichen, die aufgrund des Personenbezugs datenschutzrechtlich ansonsten unzulässig wären. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt nicht eindeutig fest, unter welchen Bedingungen eine Anonymisierung als ausreichend erachtet wird. Einige nationale Datenschutzgesetze werden in dieser Hinsicht zwar konkreter, unterscheiden sich jedoch in den Details.
Allgemeiner Konsens ist, dass eine Anonymisierung dann ausreichend ist, wenn persönliche oder sachliche Informationen so verändert werden, dass eine Zuordnung zu einer Person nur mit unverhältnismäßigem Aufwand an Zeit, Kosten oder Ressourcen möglich wäre.
Die Wirksamkeit einer Anonymisierung hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- dem Zeitpunkt, zu dem die Anonymisierung durchgeführt wird
- wie robust das Anonymisierungsverfahren gegen eine Rückverfolgung ist
- die Größe der Gruppe, in der die betroffene Person „verschwindet“
- inwieweit noch die Möglichkeit besteht, einzelne Daten derselben Person miteinander zu verknüpfen.