Kapitel
Modul
Datenintermediär Wir verstehen Datenintermediäre im weitest möglichen Sinne als jeden Dienst, der das Datenteilen zwischen verschiedenen Akteuren auf normativer, organisatorischer und technologischer Ebene erleichtert (vgl. Grafenstein, 2022).
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Datenintermediärsdienste können dementsprechend ganz unterschiedliche Formen annehmen, es kann sich beispielsweise um eine Vertragsvorlage für eine Datenteilungsvereinbarung oder eine juristisch eigenständige Entität handeln.
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