Kapitel
Rechtliche Einordnungen
Modul
Eingriffsverwaltung
Eingriffsverwaltung ist danach gegeben, wenn die Verwaltung in die Rechtssphäre der Bürgerinnen eingreift, also deren Freiheit oder Eigentum beschränkt, und so Verpflichtungen und Belastungen auferlegt (Maurer 2024, § 1 Rn. 22).
Weitere Informationen
Für die Eingriffsverwaltung - also Maßnahmen, mit denen in Freiheit und Eigentum eingegriffen wird - ist stets eine gesetzliche Grundlage notwendig. Es sind strengere Maßstäbe an die Regelungsdichte anzulegen; Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß der Eingriffsbefugnisse müssen eng umgrenzt sein.
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