Formelle Beteiligung
Formelle Beteiligung beschreibt Formen der Beteiligung die rechtlich vorgeschrieben ist. Das ist zum Beispiel in vielen kommunalen Planungsprozessen der Fall, wenn Kommunen bestimme Informationen aushängen müssen.
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Bei formeller Beteiligung ist die verantwortlichen Institution, die zu beteiligenden Akteure, der Zeitpunkt und die Dauer der Beteiligung sowie der Umgang mit den erarbeiteten Ergebnissen gesetzlich festgesetzt (vgl. Bertelsmann Stiftung 2016, S. 5 und Umweltbundesamt 2013, S. 19). Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Interessen erfasst und berücksichtigt werden. Die in diesem Prozess durchgeführten Formate können entweder einen informierenden, deliberativen oder kollaborativen Charakter haben.